Die HGB 84 Entschädigung des Versicherungsvertreters nach dem Gesetz (§
Die HGB 84 Hgb
Die HGB 84 Entschädigung des Versicherungsvertreters nach dem Gesetz (§ 89b HGB) und nach den "Grundsätzen"
Hgb Ausgleichsanspruch Versicherungsvertreters Handelsvertreters
Der Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters ist oft eine bedeutende vor allem auch wirtschaftliche Position des Handelsvertreters bei Vertragsende. Der Ausgleichsanspruch auch Ausgleichszahlung HGB 84 Abfindung Abfindung des freien Handelsvertreters oder Abgeltungsanspruch des Versicherungsvertreters genannt muss u.a. binnen Jahresfrist nach Ende des versicherungsvertretervertrags angemeldet werden. Die Berechnung der Höhe des Abfindungsanspruchs des freien Handelsvertreters ist gerade bei Versicherungsvertretern nicht einfach. Daher haben die Branchenverbände die so genannten Grundsätze zur Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs vereinbart.
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Name | Die HGB 84 Entschädigung des Versicherungsvertreters nach dem Gesetz (§ 89b HGB) und nach den "Grundsätzen" beclever werbeagentur ag |
Strasse | Gerhard Gerdes Straße 5 ‹ Karte |
Postleitzahl | 37079 |
Ort | Göttingen Karte anzeigen |
Region | Göttingen |
Branche | Hgb in Göttingen |
Landkreis | Landkreis Göttingen |
Bundesland | Niedersachsen |
Telefon | |
Vorwahl | 0551 |
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